Brandschutztechnik und Rauchmelder -
seit über 100 Jahren Qualität und Zuverlässigkeit !
In Hamburg wird die Ausrüstung von Wohnungen mit Rauchmeldern Pflicht.
Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flur müssen je 1 Rauchmelder erhalten.
Dies gilt ab 2006 für Neubauten. Bestehende Gebäude müssen bis Ende 2010 ausgestattet werden. In Schleswig-Holstein läuft die Nachrüstpflicht für Rauchmelder bis 2009.
Rauchmelder retten Leben !
Wer weckt Sie wenn es brennt ?
Trotz aller Vorsicht und Aufmerksamkeit, ist letztlich niemand davor geschützt,
dass nicht auch in der eigenen Wohnung ein Brand entstehen kann.
Ein Defekt an einem elektrischen Gerät oder Leitung, eine Unachtsamkeit, eine brennende Zigarette im Bett oder mit Feuer spielende Kinder -so entsteht schnell ein Brand, der häufig nicht sofort bemerkt wird.
Oft schwelen Brandherde über Stunden.
Wer im Schlaf überrascht wird, kann durch die Rauchgase Kohlenmonoxid,
Chlor- oder Blausäuregas das Bewußtsein verlieren. Im schlimmsten Fall erstickt man, ohne auch nur einen Hustenreiz zu verspüren.
Rauchmelder können in solchen Situationen Leben retten.
Durch einen lauten Warnton werden Menschen selbst aus tiefem Schlaf geweckt. So verschaffen Rauchmelder die nötige Zeit, um zu fliehen und die Feuerwehr zu rufen oder möglicherweise den Brand selbst zu bekämpfen.